Welche Dokumente Sie für das Standesamt und Kirche benötigen

Welche Dokumente Sie für das Standesamt und Kirche benötigen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was Sie für die standesamtliche Trauung brauchen.
  2. Das Namensrecht.
  3. Was Sie für die kirchliche Trauung Brauchen.
  4. Was kostet die standesamtliche bzw. die kirchliche Trauung.

Obwohl eine Hochzeit ein traumhaftes und sehr romantisches Ereignis ist, ohne Papierkram und Dokumentenarbeit geht es nicht. Sie müssen einige Formulare für Ihre Hochzeit ausfüllen und eine Menge von Unterlagen vorbereiten. Es betrifft sowohl die standesamtliche wie auch die kirchliche Trauung.

Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen mitteilen, welche Dokumente Sie für das Standesamt brauchen. Welche – für die Kirchliche Trauungszeremonie. Auch auf die Kosten, die auf Sie zukommen, werden wir kurz zu sprechen kommen. Außerdem erhalten Sie einige Infos, die das deutsche Namensrecht betreffen.

Was Sie für die standesamtliche Trauung brauchen

Seit dem 1. Januar 2009 ist es in Deutschland erlaubt, dass Paare kirchlich heiraten dürfen, ohne dass sie zuvor bereits auf dem Standesamt die Ehe geschlossen haben. In Wirklichkeit ist dieses jedoch nur reine Theorie. In der Praxis lehnt die Kirche diese Angelegenheit meist ab.
Für Sie heißt es: Sie heiraten 2-mal, zuerst standesamtlich und danach auch kirchlich; wenn Sie es möchten.
Die Eheschließung auf dem Standesamt gliedert sich in 2 Teile: die Anmeldung zur Eheschließung und die Trauung selbst.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie persönlich beim Standesamt erscheinen.
Seit 01.07.1998 bleibt es in Deutschland Ihnen überlassen, ob Sie zu Ihrer standesamtlichen Zeremonie Trauzeugen wünschen.
Wenn Sie möchten, können Sie einen oder zwei Trauzeugen benennen. Sie müssen aber beachten, dass der Gesetzgeber an Trauzeugen bestimmte Anforderungen stellt, nämlich dass er volljährig, und im Besitzt seiner geistigen Kräfte sein muss.
Die Hauptaufgabe der Trauzeugen ist heutzutage, die Eheschließung zu bezeugen und den Eheleuten zur Seite zu stehen.

Für die standesamtliche Eheschließung ist es am einfachsten, wenn Sie beide:

  • in diesem Ort wohnen, in dem Sie heiraten möchten;
  • volljährig sind;
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen;
  • noch nicht verheiratet waren und keine Kinder haben.

Wenn das alles auf Sie zuspricht, brauchen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung folgende Unterlagen

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
  • biometrisches Passfoto (für den neuen Personalausweis oder Reisepass);
  • ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern;
  • eine Aufenthaltsbescheinigung;
  • ein Nachweis über den ausgeübten oder erlernten Beruf, z. B. ein Diplom, Bescheinigung von der Arbeitsstelle oder ein Meisterbrief.

Aber es gibt Abweichungen vom Standard in dem die Brautleute beispielsweise:

  • Minderjährig sind. In diesem Fall brauchen Sie zum Heiraten die Einwilligung der Eltern.
  • Frühere Ehen hatten. In diesem Fall müssen Sie Heirats- und Scheidungsurkunden von früheren Ehen vorlegen.
  • Kinder in die Ehe mitbringen. Wenn Sie ein gemeinsames Kind haben, müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Und vom Bräutigam wird eine Bescheinigung verlangt, in der er seine Vaterschaft anerkannt wird.

Wenn einer von Ihnen eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, wird vom Standesamt ein Nachweis der Staatsangehörigkeit verlangt.

Das Namensrecht

Heute ist das deutsche Namensrecht ziemlich kompliziert. Früher war es alles viel einfacher: bei der Heirat übernahm die Frau automatisch den Namen ihres Mannes und damit war die Sache erledigt. Diese Möglichkeit besteht auch heute, aber es gibt auch andere Variationen für Ihren Familiennamen.

Gemeinsamer Familienname

Für den gemeinsamen Familiennamen können Sie sowohl den Geburtsnamen des Mannes wie auch der Frau auswählen.
Unterschiedliche Familiennamen.
Wenn Sie sich nicht auf dem gleichen Nachnamen einigen können, können Sie beide Ihren eigenen Namen behalten, den Sie zur Zeit der Eheschließung hatten. Es kann auch ein Name aus der vorherigen Ehe sein.

Doppelname

Sie können sich nach der Heirat auch für einen Doppelnamen  entscheiden. Das bedeutet, dass der Partner, dessen Name nicht zum Familiennamen wird, den eigenen als Begleitnamen voranstellen oder anhängen kann.

Nachname für Kinder

Die Kinder können den Namen des Vaters oder der Mutter annehmen. Wenn die Eltern einen gemeinsamen Namen haben, bekommen die Kinder bei der Geburt auch diesen Namen. Ein Doppelname ist als Geburtsname nicht erlaubt.

Was Sie für die kirchliche Trauung brauchen

Sehr viele Brautpaare schließen ihre Ehe nicht nur beim Standesamt ab, sondern lassen sich auch in der Kirche trauen.
Aus der Sicht der Pfarrers ist eine kirchliche Trauung nicht nur ein schöner Brauch, sondern in erster Linie eine heilige Handlung, die einen tiefen Sinn hat. Der Pfarrer bzw. Priester legt Wert darauf, den Brautleuten diese Einstellung zu vermitteln. Obwohl die kirchliche Trauung eine sehr romantische Zeremonie ist, ohne Papierkram geht es auch hier nicht.

Für die Tauung in der katholischen Kirche brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis;
  • Taufurkunde und eine Bescheinigung, dass Sie ledig sind;
  • Das Firmungsurkunde;
  • Heiratsurkunde oder eine Bescheinigung über Anmeldung zur Eheschließung vom Standesamt.

Für die evangelische Trauung benötigen Sie:

  • Personalausweis;
  • Taufbescheinigung beider Partner;
  • Das Konfirmationszeugnis;
  • Die Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung vom Standesamt.
  • Personalausweis
  • Taufbescheinigung beider Partner
  • Konfirmations- – und Firmungszeugnis.
  • Heiratsurkunde oder die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung.

Ökumenische Trauung

Wenn einer von Ihnen der katholischen Kirche gehört, und der andere – der evangelischen, müssen Sie sich nicht unbedingt für eine Konfession entscheiden, sondern Sie können einen Mittelweg finden: die Ökumenische Trauung. Die ökumenische Trauung wird von beiden Pfarrern gestaltet.

Für die ökumenische Trauung brauchen Sie:

  • Was kostet die standesamtliche bzw. kirchliche Trauung.
  • Die standesamtliche und kirchliche Trauung müssen auch bezahlt werden.
  • Die gebühren für die standesamtliche Trauung unterscheiden sich von Ort zu Ort, sind aber nicht allzu hoch.
  • Für den kirchlichen Segen brauchen Sie offiziell nichts bezahlen. Für eine Spende wäre die Kirche doch dankbar.